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Barrierefreiheitserklärung

Name und Anschrift des Unternehmens: 

Alpenland Kaffee Technik GmbH & Co. KG
Gewerbepark Conradty 12
83059 Kolbermoor

Telefon: 08020 904 510
E-Mail-Adresse: info@alpenland-kaffee.de

Inhaltsverzeichnis
  1. Einleitung
  2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  3. Nicht barrierefreie Inhalte
  4. Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
  5. Meldung von Barrieren, Feedback und Kontakt
  6. Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Einleitung

Unser Unternehmen legt großen Wert auf digitale Teilhabe und Inklusion. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Wir orientieren uns dabei an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und setzen kontinuierlich Maßnahmen um, um die Zugänglichkeit unserer Website sicherzustellen.

Trotz großer Sorgfalt können in einzelnen Bereichen noch Barrieren vorhanden sein. Diese werden schrittweise identifiziert und beseitigt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf der Startseite sowie auf jeder Unterseite der Website leicht auffindbar und in barrierefreier Form abrufbar.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website alpenland-kaffee.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bilder ohne Alternativtext: Sämtliche inhaltlich relevanten Bilder verfügen über einen aussagekräftigen Alternativtext. Bilder, die rein dekorativen Zwecken dienen und keinen Mehrwert für das Verständnis der Inhalte bieten, sind ohne Alternativtext versehen, um unnötige Wiederholungen für Screenreader-Nutzer zu vermeiden.
  • Interaktive Elemente, die nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind: Bei einzelnen interaktiven Funktionen ist die vollständige Tastaturbedienung derzeit noch nicht umgesetzt, da deren technische Umsetzung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Wir prüfen fortlaufend, ob eine Anpassung möglich ist.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website ist im Wesentlichen mit Screenreadern nutzbar. In seltenen Fällen können bei komplexen Bedienelementen oder dynamischen Inhalten Einschränkungen auftreten, die aufgrund technischer Limitierungen derzeit nicht vollständig behoben werden können.
4. Meldung von Barrieren, Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege kontaktieren:

Marktüberwachungsbehörde (Bayern):

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bei privaten Anbietern ist die Marktüberwachungsbehörde:


5. Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im Dezember 2025  mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die angeführten Kontaktdaten unseres Unternehmens.